
SIG ENewsletter 03-06 / 16. November 2006
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund weist die Forderung der SVP, die Antirassismus Strafnorm zu streichen, vehement zurück.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG hat mir Empörung von der Forderung der SVP Kenntnis genommen, die Antirassismus Strafnorm (Art. 261bis) ersatzlos zu streichen. Ebenso wird sich der SIG einer Auflösung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus widersetzen, die seit über 10 Jahren eine wichtige Rolle in der Sensibilisierung der Bevölkerung spielt.
Die Argumentation der SVP, das Antirassismus Gesetz schränke die Freiheit der Meinungsäusserung ein und verhindere eine offene politische Diskussion um Themen wie Ausländer- oder Asylpolitik ist nachweislich falsch. Ein Blick auf die bisher gefällten Urteile zeigt dies klar.
Mit der Forderung nach Abschaffung eines vorbildlichen Anti-Diskriminierungsartikels öffnet die SVP Tür und Tor für rassistische und antisemitische Hetze in unserem Land. Der SIG steht ein für die Meinungsfreiheit. Diese stösst aber dort auf ihre Grenzen, wenn sie die Menschenwürde von Personen und Gruppen ungestraft angreift.
Die Rassismus-Strafnorm ist ein unerlässlicher Schutz für Minderheitsgruppen in prekärer Lage in unserem Land. Sie dient der Gerechtigkeit, dem Schutz der Menschen und damit dem gesellschaftlichen Frieden.
Der SIG dankt dem Gesamtbundesrat, der sich bisher immer für die Beibehaltung dieser Strafnorm eingesetzt hat und sich damit an die Seite der Minderheiten gestellt hat.
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