SIG ENewsletter 01-07/ 22. Februar 2007


Informationen betreffend die Koscherfleisch-Versorgung

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund teilt mit:

  1. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen (Art. 48 LwG) werden die Kontingente aller in die Schweiz importierten Fleischwaren versteigert. Dies betrifft auch die Kontingente von Koscherfleisch, wobei die Grösse der quartalsweise zur Verfügung stehenden Kontingente für die Versorgung der jüdischen Bevölkerung ausreichend ist. Die Abgabe der Gebote erfolgt geheim und die Kontingente werden nur den Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft zugeteilt. Wer eine Zuteilung erhält, kann die von ihm selbst nicht benötigten Anteile des Kontingentes an andere berechtigte Fleischimporteure abtreten (Art. 14 AEV). Der SIG nimmt an diesen Versteigerungen nicht teil, weil er, um einen Zuschlag zu erhalten, die übrigen Importeure überbieten müsste. Dies würde nur zu einer Erhöhung der Preise für die importierten Fleischwaren führen.
  2. Die sich am 1. März 2006 auf Initiative des SIG versammelten Koscherfleisch-Importeure haben in einer Vereinbarung beschlossen, sich inskünftig nur in dem Masse an den Versteigerungen der Kontingente zu beteiligen, als sie zur Versorgung der eigenen Verkaufsstellen benötigen. Wer allenfalls den Zuschlag für Anteile erhält, die den eigenen Bedarf übersteigen, verpflichtete sich, die selbst nicht benötigten Mengen ohne Aufpreis und ohne weitere Bedingungen so rasch als möglich zuhanden der Bedarf anmeldenden anerkannten Verkaufsstellen von Koscherfleisch zu übertragen.
  3. Für das 1. Quartal 2007 hat eine jüdische Firma praktisch das gesamte Kontingent Koscherfleisch der Rindergattung ersteigert, obwohl dies ihren Eigenbedarf bei weitem übersteigt. Diese Firma hatte der Einladung zur Sitzung vom 1. März 2006 keine Folge geleistet. Sie hat zwar letztes Jahr mit anderen Importeuren Verträge zur künftigen Kontingentsabtretung abgeschlossen, weigert sich aber bis jetzt, die selbst nicht benötigten Anteile des Kontingentes abzutreten. Zahlreiche Vermittlungsversuche, darunter auch verschiedener Stellen des SIG, blieben bis heute ohne Erfolg. Dies verunmöglicht gegenwärtig den anderen Importeuren, Koscherfleisch in die Schweiz einzuführen.
  4. Aufgrund dieser Umstände wurden die zuständigen Bundesbehörden sowohl durch die bei der Versteigerung leer ausgegangenen Importeure als auch durch den SIG über diese Situation informiert und um Mithilfe bei der Suche nach einem Ausweg gebeten. Wir fanden grosses Verständnis für unsere Anliegen, jedoch kann eine Lösung nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gefunden werden. Dies grenzt den Handlungsspielraum der zuständigen Bundesbehörden ein. Die entsprechenden Abklärungen laufen, eine Voraussage über den Zeitpunkt und die Art einer allfälligen Lösung ist jedoch noch nicht möglich.
  5. Es ist zu bedauern, dass durch diese Umstände gegenwärtig in den Verkaufsstellen eine Verknappung des Angebotes an Koscherfleisch eintritt. Falls keine Lösung gefunden wird, kann diese Situation bis zum Ende dieses Quartals andauern und dürfte sich bis zum Ende dieser Kontingentsperiode noch verschärfen. Die betroffenen jüdischen Bevölkerungskreise werden um Verständnis gebeten. Von den Einschränkungen nicht betroffen ist die Versorgung mit Geflügelfleisch.
  6. Die Qualifizierung der Kaschrut der importierten Fleischwaren ist Sache der zuständigen Gemeinderabbinate. Der SIG nimmt hierzu keine Stellung.

 


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